Energiebeihilfen
Auf diese Weise gibt die Diözese Rottenburg-Stuttgart zusätzliche Kirchensteuereinnahmen weiter, die ihr durch die gesetzliche Energiepreispauschale im Herbst 2022 zugeflossen sind.
Wer ist berechtigt?
- Privathaushalte (aus Ulm oder dem Alb-Donau-Kreis) mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die über den sogenannten staatlichen Grenzen der Transfer-leistungen liegen, die durch die gestiegenen Energiepreise in finanziellen Nöten sind und keinen Antrag beim Evangelischen Diakonieverband Ulm/Alb-Donau gestellt haben.
- Im Fokus stehen Bedürftige (z.B. Rentner*innen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte), welche durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.
- Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung bzw. die Gewährung einer Energiebeihilfe besteht nicht. Beihilfen für Strom (höhere Abschläge und Nachzahlungen) können nach Anspruchsprüfung übernommen werden.
Empfänger*innen von Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung) können Mehrkosten aufgrund von Heizung an die zuständigen Behörden (Jobcenter, Grundsicherung) weitergeben.
Welche Einkommensgrenzen liegen zu Grunde?
Einkommensgrenze
- Alleinstehende: 2.100,00 Euro netto
- Ehepaare/Partnerschaft: 3.100,00 Euro netto
- Familie mit einem Kind: 3.600,00 Euro netto (inkl. Kindergeld, Unterhalt, alle Einkommen etc.)
- jedes weitere Kind erhöht die Grenze: + 500,00 Euro
- somit Familie mit 2 Kindern: 4.100,00 Euro
- Haushaltsmitglieder mit Einkommen (Azubis, etc.): + 1.000,00 Euro
Was wird finanziell unterstützt?
- Übernahme von Strom- und / oder Heizkosten Nachzahlungen
- Ausgleich zum erhöhten Abschlag (Differenz aus der Höhe des vorherigen, alten Abschlags und dem aktuellen neuen Abschlag, ggf. bis zu 12 Monate)
- Beschaffung von Brennstoffen (z.B. Holz, Kohl, Öl)
Wie fällt die Unterstützung aus?
- Regelfälle: Beihilfe von maximal 1.000,00 Euro möglich
- Härtefälle: Beihilfe bis zu 3.000,00 Euro möglich
- Auszahlung: Überweisung erfolgt in der Regel direkt an den jeweiligen Energieversorger oder an Vermieter*innen in Form einer Heizkostennachzahlung, damit die Hilfe möglichst sicher und zielgerichtet ankommt.
- Häufigkeit: Pro Haushalt und Kalenderjahr kann nur ein Antrag gestellt werden.
Wie erhalte ich Zugang zur Energiebeihilfe?
Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail:
Telefonnummer: 0731 / 2063-77
Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: energiehilfe@caritas-ulm-alb-donau.de
Welche Unterlagen bringen Sie zur Beratung mit?
- Personalausweis
- Alle Einkommensnachweise (Lohn- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate von allen Haushaltsmitgliedern, Girokontoauszüge der letzten drei Monate, da auch Kindergeld, Unterhaltsvorschuss Wohngeld, Minijob etc. zum Gesamteinkommen zählen)
- Unterlagen zu Strom- und Heizkosten Abrechnung
- Bei Übernahme der erhöhten Abschläge auch die Jahresabrechnungen aus dem Vorjahr
- Angebot/Beleg über Brennstoffbeihilfe
- den ausgefüllten Antragsbogen 4_2a_Energiebeihilfe_ANTRAGSFORMULAR_Website.pdf
- Checkliste der erforderlichen Nachweise 230204_Checkliste_Nachweise.docx