Energiebeihilfen
Auf diese Weise gibt die Diözese Rottenburg-Stuttgart zusätzliche Kirchensteuereinnahmen weiter, die ihr durch die gesetzliche Energiepreispauschale im Herbst 2022 zugeflossen sind.
Einen Antrag auf Energiebeihilfe können Haushalte stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Im Fokus stehen Rentnerinnen und Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte.
Voraussetzung für eine Antragsstellung ist, dass Sie:
- in Ulm oder im Alb-Donau-Kreis wohnen
- keine Leistungen über SGB II bzw. SGB XII beziehen (Hartz IV/ Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerber-Leistungen)
- ·nicht bereits beim Evangelischen Diakonieverband Ulm / Alb-Donau einen Antrag gestellt haben.
Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Pro Haushalt und Kalenderjahr kann nur ein Antrag gestellt werden.
Telefonische Terminvereinbarung zur Antragstellung:
- Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Tel: 0731 / 2063-77
Mail: energiehilfe@caritas-ulm-alb-donau.de
Zum Termin bringen Sie bitte mit:
- den ausgefüllten Antragsbogen: 4_2a_Energiebeihilfe_ANTRAGSFORMULAR_Website.pdf
- Nachweise zum Einkommen und die Nebenkostenabrechnung mit entsprechender Nachzahlung. Eine Checkliste für die erforderlichen Nachweise finden Sie hier: 230204_Checkliste_Nachweise.docx