Bauvorhaben der Caritas wurde eingestellt
Risikoverlagerung auf die Caritas bringt Vorhaben in Schieflage
Fördermittel durch den Bund enden 2024 - Eigenanteil für die Caritas steigt damit von ursprünglich 35.000 Euro auf rund 900.000 Euro
Ulm, 20. März 2024 - Die Caritas Ulm-Alb-Donau wird das Schutzhaus für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, im Alb-Donau-Kreis nicht bauen. Das inzwischen große finanzielle Risiko kann nicht getragen werden, nachdem sich die zeitlichen Bedingungen für den Bundeszuschuss verschlechtert haben. Alexandra Stork, Leiterin der Caritas Ulm-Alb-Donau, fasst zusammen: "Wir sind sehr traurig über diese Entwicklung, haben wir doch enorm viel Mühe, Energie, Herzblut und konzeptionelle Arbeit in dieses Vorhaben investiert. Aber die Risikoverlagerung von öffentlichen Fördermitteln auf uns als freier Träger bringt das Vorhaben in eine Schieflage, die wir für die Caritas in der Region nicht verantworten können.".
Bereits im November 2020 stellte die Caritas ihren Antrag auf Mittel über das Investitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" des Bundes. In Aussicht stand eine Förderung von 90 Prozent der Baukosten. Auch seitens des Landes bestand die Aussicht auf eine Übernahme von weiteren neun Prozent der Baukosten. Der Eigenanteil der Caritas belief sich auf rund 35.000 Euro, was einem Prozent entsprach.
Inzwischen hat sich die Darlehenssumme für die Caritas auf rund 900.000 Euro vervielfacht. "Damit ist das finanzielle Risiko für die Caritas nicht mehr tragbar", so Stork. Mehrere ungünstige Komponenten haben dazu geführt: Zunächst verzögerte sich die Bearbeitung des Antrages aufgrund von Personalwechseln. Zusätzlich forderte der Bund überraschend von der Caritas detaillierte Baupläne, was viel Zeit in Anspruch nahm. Aufgrund der ursprünglich hervorragenden Förderbedingungen und um den Bedarf für Frauenhaus-Plätze im Alb-Donau-Kreis langfristig abzudecken, entschieden die Verantwortlichen jedoch, diese detaillierte Bauplanung in Auftrag zu geben und die Risiken für die entstehenden Kosten zu tragen.
Der Bewilligungsbescheid des Bundes folgte aber erst im Oktober 2023 und umfasste dann lediglich noch eine Zusage für 69 Prozent der 3,5 Millionen Euro Baukosten. Das Land steigerte daraufhin seine Beteiligung auf 17 Prozent der geplanten Baukosten. Für die Caritas aber stieg die Kostenbeteiligung von einem auf 14 Prozent. Gleichzeitig wurde die Regelung des Bundes nicht verändert, nach der für das Projekt eingeworbene Spenden nicht etwa den Eigenanteil der Caritas, sondern den Beitrag des Bundes weiter senken sollten.
"Als gemeinnütziger Träger darf die Caritas keinen Gewinn erwirtschaften", erklärt Regionalleiterin Alexandra Stork. Entsprechend stehe kein Budget in der notwendigen Größenordnung bereit, um das Vorhaben zu stemmen. "Wir haben geprüft und überlegt, wie das Projekt trotzdem realisiert werden kann, da auf Bundesebene noch nicht entschieden war, ob das Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" auch 2025 fortgesetzt wird. Hier lag noch ein Funken Hoffnung und parallel wurden intensiv alternative Finanzierungen gesucht."
Ende Februar kam vom zuständigen Bundesministerium jedoch die finale Rückmeldung, dass das Förderprogramm 2025 nicht verlängert wird und daher auch bei unverschuldeten Bauverzögerungen im Jahr 2025 keine Bundeszuschüsse mehr fließen können. Das heißt, die Beteiligung des Bundes hätte sich bei Bauverzögerungen weiter reduziert, eine Übertragung von bereits bewilligten Mitteln vom einen auf das nächste Jahr ist rechtlich nicht möglich.
Gleichzeitig hat der Alb-Donau-Kreis zwar seine Unterstützung für das Vorhaben weiterhin zugesichert, aber auch auf den äußerst strapazierten Haushalt durch steigende Ausgaben nicht zuletzt in den Pflichtaufgaben verwiesen. Eine Beteiligung war dennoch im Rahmen der Investitionskosten und des Risikoausgleichs bei der Belegung im laufenden Betrieb geplant. Letztendlich kam es aufgrund der fehlenden Baufinanzierung nicht mehr zu Verhandlungen.
Teil der Ausgangslage für den Antrag vor über drei Jahren war eine sanierungsbedürftige Mietimmobilie. Diese ist inzwischen abgerissen und die Caritas ist als Mieterin in einer zunächst als Interimslösung geplanten Immobilie im Alb-Donau-Kreis untergebracht. Hier wird nun geprüft, ob es auch die Möglichkeit einer dauerhaften Nutzung gibt.
"Wir wünschen uns einen gesetzlichen Anspruch von Frauen auf Schutz vor Gewalt. Nur dieser wird die Finanzierung von Angeboten dazu auf verlässliche Füße stellen", schließt Alexandra Stork.