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Nachricht

Energiebeihilfen

Menschen, die aufgrund der steigenden Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können bei der Caritas Ulm-Alb-Donau Zuschüsse für Energiekosten (Energiebeihilfen) beantragen.

Auf diese Weise gibt die Diözese Rottenburg-Stuttgart zusätzliche Kirchensteuereinnahmen weiter, die ihr durch die gesetzliche Energiepreispauschale im Herbst 2022 zugeflossen sind.

Wer ist berechtigt?

  • Privathaushalte (aus Ulm oder dem Alb-Donau-Kreis) mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die über den sogenannten staatlichen Grenzen der Transfer-leistungen liegen, die durch die gestiegenen Energiepreise in finanziellen Nöten sind und keinen Antrag beim Evangelischen Diakonieverband Ulm/Alb-Donau gestellt haben.
  • Im Fokus stehen Bedürftige (z.B. Rentner*innen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte), welche durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden, aber keinen unmittelbaren Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.
  • Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung bzw. die Gewährung einer Energiebeihilfe besteht nicht. Beihilfen für Strom (höhere Abschläge und Nachzahlungen) können nach Anspruchsprüfung übernommen werden.

Empfänger*innen von Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Grundsicherung) können Mehrkosten aufgrund von Heizung an die zuständigen Behörden (Jobcenter, Grundsicherung) weitergeben.

Welche Einkommensgrenzen liegen zu Grunde?

Einkommensgrenze

  • Alleinstehende: 2.100,00 Euro netto
  • Ehepaare/Partnerschaft: 3.100,00 Euro netto
  • Familie mit einem Kind: 3.600,00 Euro netto (inkl. Kindergeld, Unterhalt, alle Einkommen etc.)    
  • jedes weitere Kind erhöht die Grenze: + 500,00 Euro
  • somit Familie mit 2 Kindern: 4.100,00 Euro
  • Haushaltsmitglieder mit Einkommen (Azubis, etc.): + 1.000,00 Euro           

Was wird finanziell unterstützt?

  • Übernahme von Strom- und / oder Heizkosten Nachzahlungen
  • Ausgleich zum erhöhten Abschlag (Differenz aus der Höhe des vorherigen, alten Abschlags und dem aktuellen neuen Abschlag, ggf. bis zu 12 Monate)
  • Beschaffung von Brennstoffen (z.B. Holz, Kohl, Öl)

Wie fällt die Unterstützung aus?

  • Regelfälle: Beihilfe von maximal 1.000,00 Euro möglich
  • Härtefälle: Beihilfe bis zu 3.000,00 Euro möglich
  • Auszahlung: Überweisung erfolgt in der Regel direkt an den jeweiligen Energieversorger oder an Vermieter*innen in Form einer Heizkostennachzahlung, damit die Hilfe möglichst sicher und zielgerichtet ankommt.
  • Häufigkeit: Pro Haushalt und Kalenderjahr kann nur ein Antrag gestellt werden.

Wie erhalte ich Zugang zur Energiebeihilfe?

Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail:

Telefonnummer: 0731 / 2063-77

Montag bis Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr

E-Mail: energiehilfe@caritas-ulm-alb-donau.de

 

Welche Unterlagen bringen Sie zur Beratung mit?

  • Personalausweis
  • Alle Einkommensnachweise (Lohn- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate von allen Haushaltsmitgliedern, Girokontoauszüge der letzten drei Monate, da auch Kindergeld, Unterhaltsvorschuss Wohngeld, Minijob etc. zum Gesamteinkommen zählen)
  • Unterlagen zu Strom- und Heizkosten Abrechnung
  • Bei Übernahme der erhöhten Abschläge auch die Jahresabrechnungen aus dem Vorjahr
  • Angebot/Beleg über Brennstoffbeihilfe
  • den ausgefüllten Antragsbogen 4_2a_Energiebeihilfe_ANTRAGSFORMULAR_Website.pdf
  • Checkliste der erforderlichen Nachweise 230204_Checkliste_Nachweise.docx

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